Mit den nachfolgenden PDF-Dokumenten (Anmeldung) können Sie sich, bzw. Erziehungsberechtigte ihre minderjährigen Kinder, in unserem Verein anmelden.
Anmeldungen sind natürlich auch in der Geschäftsstelle und im Vereinsheim, sowie bei den Übungsleitern in den Sportstätten möglich.
Beitragsordnung
TuRa Brüggen 1923 e.V.
§ 1 Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie beinhaltet die Festsetzungen der von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge, Umlagen und Gebühren. Sie regelt die Beitrags- und Umlagen Verpflichtung der Mitglieder. Sie trifft Regelungen zur Beitragsermäßigung und gegebenenfalls zu Beitragsfreistellungen.
Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und geändert werden.
§ 2 Beschlüsse der Organe
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der zu zahlenden Beiträge und Umlagen.
- Die Abteilungsversammlung setzt in begründeten Fällen mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes die unter § 5 aufgeführten Abteilungsbeiträge und Gebühren fest.
- Der Vorstand legt die Aufnahme- und Bearbeitungsgebühren fest.
§ 3 Beiträge
Die Mitgliederversammlung hat zuletzt folgende z.Zt. gültige Mitgliedsbeiträge beschlossen.
Beitragsgruppe | Beitragsart/Mitgliedergruppe | Jahresbeitrag |
---|---|---|
01 | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 84,00 € |
02 | Erwachsene über 18 Jahre | 108,00 € |
03 | Familienbeitrag (ab 3 Personen) | 220,00 € |
04 | Ermäßigter Beitrag (für Auszubildende, Schüler und Studenten über 18 Jahre u. Bundesfreiwilligendienstleistende) | 84,00 € |
05 | Ehrenmitglieder | frei |
06 | Passive Mitglieder (Passive Mitglieder sind diejenigen, die nicht mehr am Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und keine sonstigen Kursangebote nutzen).
Die Umstellung von der entsprechenden Beitragsgruppe in die Beitragsgruppe „Passive Mitglieder“ muss in der Geschäftsstelle beantragt werden. | 50% der jeweiligen Beitragsgruppe 01 oder 02 |
Förderbeiträge:
Beitragsfreie Mitglieder und Nichtvereinsmitglieder können den Verein fördern. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 50,00 €.
- Eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragserhöhung wird zum 1. Januar des folgenden Jahres wirksam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält u.a. die Beiträge für den Landessportbund, Kreissportbund und Gemeindesportverband sowie zur Sportversicherung des LSB NRW e. V., die Beiträge zu den Fachverbänden, die Beiträge für die Verwaltungsberufsgenossenschaft, die Gebühren für die GEMA in Höhe der vom LSB festgelegten Sätze und die Kosten der Geschäftsführung. Der Hauptanteil des Jahresbeitrages geht an die Abteilungen zur Durchführung des Sportbetriebs.
§ 4 Umlagen
Die Mitgliederversammlung kann in begründeten Fällen für dringend notwendige Projekte und
Maßnahmen Umlagen festsetzen.
§ 5 Abteilungsbeiträge und Gebühren
- Abteilungen können durch Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben.
- Für besondere Sportangebote (Sportkurse, Reha- und Präventions-Programme etc.) können die Abteilungen mit Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes gesonderte Gebühren erheben.
- Anfallende Bankgebühren (z. B. bei Rückbuchungen) werden in Rechnung gestellt.
§ 6 Aufnahme- Bank- und Bearbeitungsgebühren
- Bei Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr i. H. v. 10,00 € erhoben.
- Für Erinnerungen und Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren i. H. v. 5,00 € pro Schreiben erhoben.
- Evtl. anfallende Bankgebühren, die durch Verschulden des Mitgliedes dem Verein entstehen, werden zurückgefordert.
§ 7 Fälligkeiten
- Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Bei Mitgliedern, die nach dem 01.03. eintreten, erfolgt der Einzug des ersten Beitrages zum 01.11. des Jahres.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge bis spätestens31.01. eines jeden Jahres auf eines der Vereinskonten (Bringschuld) zu entrichten.
- Erfolgt der Vereinseintritt vor dem 01.03. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.Erfolgt der Eintritt nach dem 01.03. des Jahres wird der Beitrag anteilig nach Kalendermonaten berechnet und erhoben.
- Beim Austritt aus dem Verein erfolgt keine Beitrags-Rückerstattung.
§ 8 Anträge und Mitteilungspflicht
- Der ermäßigte Beitragssatz (Gruppe 04) muss beantragt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Er gilt erst nach dem Einreichen der Unterlagen.
- Der geschäftsführende Vorstand kann auf Antrag eines Mitgliedes in begründeten Fällen eine befristete Beitragsfreistellung gewähren.
- Die Mitglieder sind verpflichtet Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und der Bankverbindung, schnellstmöglich mitzuteilen.
§ 9 Datenschutz
Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
§ 10 Vereinskonten
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge, Umlagen und Gebühren können auf folgende Vereinskonten eingezahlt werden:
Volksbank Krefeld eG
DE11 320 603 621 221 032 027
Sparkasse Krefeld
DE14 320 500 000 016 007 221
Die Gläubiger-ID von TuRa Brüggen 1923 e.V. lautet: DE89 ZZZ 000 004 377 77.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31. März 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Brüggen den 31. März 2017
Durch Hans-Willi Cüsters, 1. Vorsitzender und Klaus Feikes, Schatzmeister
Nachtrag zur Beitragsordnung
Der geschäftsführende Vorstand hat in seiner Sitzung am 10. November 2014 Folgendes beschlossen:
Mitgliedschaft und Beitragspflicht im Verein
1. Jede Person oder Personengemeinschaft (Familie), die im Verein ein Sportangebot wahrnehmen möchte oder auch als Trainer, Übungsleiter oder Betreuer entgeltlich oder unentgeltlich tätig ist, muss Mitglied im Verein werden.
2. Wer die Mitgliedschaft im Verein erworben hat, ist nach der Satzung und Beitragsordnung generell beitragspflichtig und muss auf Grund der Zuordnung in die entsprechende Beitragsgruppe den jährlichen Beitrag zahlen.
Dies ist insbesondere wichtig, damit der Versicherungsschutz gewährt ist, die Verbandsbeiträge abgeführt und Geschäftsstellenkosten sowie die Kosten des Sportbetriebs getragen werden können.
3. In begründeten Fällen, insbesondere aus sozialen Gründen, kann ein Mitglied auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.
Die Beiträge an den Verein werden in solchen Fällen von der Abteilung übernommen.
Erläuterungen zur Beitragsgruppe 03 „Familienbeitrag“
Der Beitragsgruppe 03 „Familienbeitrag“ werden zugeordnet:
- Eheleute mit ein oder mehr Kindern,
- eheähnliche Wohngemeinschaften (Partnerschaften) mit ein oder mehr Kindern,
- ein Elternteil mit zwei oder mehr Kindern,
- Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern sowie
- drei oder mehr Geschwisterkinder.
In der Beitragsgruppe 03 „Familienbeitrag“ können auf Antrag auch Kinder berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jedoch nachweislich noch Schüler, Student, Auszubildende bzw. Bundesfreiwilligendienstleistende sind. Der entsprechende Nachweis ist dem Antrag beizufügen und ggf. jedes Jahr neu vorzulegen.
Änderungen sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden.
Die Zuordnung zum Familienbeitrag gilt längstens bis zur Vollendung des 25. Leben.
Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit bis zur einer Veränderung durch die Mitgliederversammlung.